Dies sind die Rahmendaten, die für den WINet-Fördertopf wichtig sind. Bei allen Informationen im Rahmen des Antrags muss keine gesonderte Form eingehalten werden.
- Zur Bearbeitung ist ein formloser Antrag nötig, der den Förderwunsch begründen sollte (inkl. Gesamtbetrag und Höhe des Förderwunsches).
- Weitere Informationen über die finanzielle Situation oder besonderes (soziales) Engagement, die die Förderwürdigkeit unterstreichen (Bafög, Stipendium etc.) können erwähnt werden. Nachweise sind nur auf Nachfrage erforderlich.
- Der Vorstand legt in einer Einzelfallentscheidung auf Basis des Förderantrags fest, ob dieser gefördert werden kann. Er ist nicht verpflichtet, seine Entscheidung ggü. dem Bewerber zu begründen.
- Der Bewerber bekommt in der Regel nur einen Teilbetrag der Gesamtsumme erstattet.
- Im positiven Fall ist vom Bewerber ein kurzer Bericht für die Internetseite des WINets anzufertigen.
- Zur Erstattung wird ein Beleg über die Fördersumme und den Verwendungszweck benötigt. Zudem muss die zweckmäßige Verwendung des Geldes nachgewiesen werden.
- Der Fördertopf hat in jedem Jahr ein fixes Budget, welches nach dem First Come, First Serve-Prinzip vergeben wird.
- Der Rechtsweg wird ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Eine Bewerbung oder auch eine vorgelagerte Anfrage kann an die E-Mailadresse winet@wi.uni-muenster.de gerichtet werden.
Beispielhafte Förderungen in der Vergangenheit
- Zuschuss zu Studiengebühren im Auslandssemester in Australien
- Zuschuss zu Studiengebühren im Auslandssemester in England
- Anmeldegebühr Winter School in Liechtenstein